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BGH, 21.03.1990 - 2 StR 102/90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gesetzeskonkurrenz bei Freiheitsberaubung und Sexualdelikten - Fehlerhaftigkeit der Nichtbeachtung von Strafmilderungsgründen bei der Strafzumessung - Aufhebung von Schuldspruch und Strafausspruch trotz Rechtsfehlerfreiheit einer Einzelstrafe
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- BGH, 26.07.1988 - 1 StR 379/88
Freiheitsberaubung in Tateinheit begangen mit Vergewaltigung und Entführung gegen …
Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 2 StR 102/90
Die Freiheitsberaubung tritt hinter die Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung zurück (ständige Rechtsprechung, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 2, 4). - BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87
Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt …
Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 2 StR 102/90
Auch Umstände, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, müssen bei der Strafzumessung innerhalb des dann anzuwendenden Strafrahmens nochmals - wenn auch mit geringerem Gewicht - Berücksichtigung finden (ständige Rechtsprechung, BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1-4; BGH, Beschlüsse vom 5. April 1989 - 2 StR 82/89 und 12. Oktober 1989 - 1 StR 516/89). - BGH, 08.08.1989 - 1 StR 381/89
Strafrechtliche Beurteilung einer Freiheitsberaubung als Mittel und Zweck zur …
Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 2 StR 102/90
Die Freiheitsberaubung tritt hinter die Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung zurück (ständige Rechtsprechung, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 2, 4). - BGH, 12.10.1989 - 1 StR 516/89
Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - …
Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 2 StR 102/90
Auch Umstände, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, müssen bei der Strafzumessung innerhalb des dann anzuwendenden Strafrahmens nochmals - wenn auch mit geringerem Gewicht - Berücksichtigung finden (…ständige Rechtsprechung, BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1-4; BGH, Beschlüsse vom 5. April 1989 - 2 StR 82/89 und 12. Oktober 1989 - 1 StR 516/89). - BGH, 05.04.1989 - 2 StR 82/89
Umfang der Auswirkungen von eine Milderung des Strafrahmens bewirkenden Umständen …
Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 2 StR 102/90
Auch Umstände, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, müssen bei der Strafzumessung innerhalb des dann anzuwendenden Strafrahmens nochmals - wenn auch mit geringerem Gewicht - Berücksichtigung finden (…ständige Rechtsprechung, BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1-4; BGH, Beschlüsse vom 5. April 1989 - 2 StR 82/89 und 12. Oktober 1989 - 1 StR 516/89).