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   BGH, 21.03.1990 - 2 StR 102/90   

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https://dejure.org/1990,10432
BGH, 21.03.1990 - 2 StR 102/90 (https://dejure.org/1990,10432)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1990 - 2 StR 102/90 (https://dejure.org/1990,10432)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1990 - 2 StR 102/90 (https://dejure.org/1990,10432)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gesetzeskonkurrenz bei Freiheitsberaubung und Sexualdelikten - Fehlerhaftigkeit der Nichtbeachtung von Strafmilderungsgründen bei der Strafzumessung - Aufhebung von Schuldspruch und Strafausspruch trotz Rechtsfehlerfreiheit einer Einzelstrafe

 
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  • BGH, 26.07.1988 - 1 StR 379/88

    Freiheitsberaubung in Tateinheit begangen mit Vergewaltigung und Entführung gegen

    Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 2 StR 102/90
    Die Freiheitsberaubung tritt hinter die Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung zurück (ständige Rechtsprechung, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 2, 4).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87

    Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt

    Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 2 StR 102/90
    Auch Umstände, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, müssen bei der Strafzumessung innerhalb des dann anzuwendenden Strafrahmens nochmals - wenn auch mit geringerem Gewicht - Berücksichtigung finden (ständige Rechtsprechung, BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1-4; BGH, Beschlüsse vom 5. April 1989 - 2 StR 82/89 und 12. Oktober 1989 - 1 StR 516/89).
  • BGH, 08.08.1989 - 1 StR 381/89

    Strafrechtliche Beurteilung einer Freiheitsberaubung als Mittel und Zweck zur

    Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 2 StR 102/90
    Die Freiheitsberaubung tritt hinter die Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung zurück (ständige Rechtsprechung, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 2, 4).
  • BGH, 12.10.1989 - 1 StR 516/89

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 2 StR 102/90
    Auch Umstände, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, müssen bei der Strafzumessung innerhalb des dann anzuwendenden Strafrahmens nochmals - wenn auch mit geringerem Gewicht - Berücksichtigung finden (ständige Rechtsprechung, BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1-4; BGH, Beschlüsse vom 5. April 1989 - 2 StR 82/89 und 12. Oktober 1989 - 1 StR 516/89).
  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 82/89

    Umfang der Auswirkungen von eine Milderung des Strafrahmens bewirkenden Umständen

    Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 2 StR 102/90
    Auch Umstände, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, müssen bei der Strafzumessung innerhalb des dann anzuwendenden Strafrahmens nochmals - wenn auch mit geringerem Gewicht - Berücksichtigung finden (ständige Rechtsprechung, BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1-4; BGH, Beschlüsse vom 5. April 1989 - 2 StR 82/89 und 12. Oktober 1989 - 1 StR 516/89).
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